Contents: Obwohlen bereits in dem am 29ten May 1748 emanirten Patent sowohl, als in vorhergehenden ältern Verordnungen bey Kindtaufen und Begräbnissen aller übermäßige Aufwand, besonders Gastereyen, Leidvertrinken, Wein, Confect und dergleichen vorzusetzen, bey ... Strafe untersaget worden, anbey heilsamlich verodnet ist, daß bey Kindtaufen die Schmausereyen nicht allzulang andauern, sondern, damit die Wöchnerin ihre Ruhe haben möge, zu rechter Zeit aufhören ... sollen; So hat man jedoch mißfällig wahrnehmen müssen, daß diesen ergangenen Verordnungen nicht nachgelebt, vielmehr solche ... überschritten werden, ... Als werden in Gemäsheit der bereits ergangenen Verordnungen alle Mahlzeiten ... bey Kindtaufen hierdurch ... bei 6 Rthlr. Strafe untersaget, ...

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