Contents: Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit in OberVormundschafft Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen-Weimar u. Eisenach ... Lbdn. ... allen Unseren Ober-Vormundschafftlichen Unterthanen hiermit zu wissen, wasmaßen Wir, obgleich durch ... Circular-Verordnungen, sonderlich vom 31. Januar 1749. und 24. Martii 1752. denen ... Holtz-Diebereyen in denen herrschaftlichen Waldungen so wohl als in denen Privat-Höltzern, Einhalt zu thun ... daß dennoch mit solchen boßhafften Unternehmungen noch immer fortgefahren werde ... Als wiederholen Wir nicht nur die ... ergangene Verordnungen ... sondern ordnen, befehlen ... auch, ... daß alle Stadt-Räthe ... die armen Leute ... in eine pflichtmäßige Consignation bringen ... haben Wir solche in ein offenes Patent ... bringen ... und ... mit Unserm ... Jnsiegel bedrucken lassen ... und ... zu publicien ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9. Jun. 1755.

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