Contents: Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir nicht ohne Befremdung und Mißfallen zu vernehmen gehabt, was gestallten Abtrag der schuldigen Steuer-Gefälle, ab Seiten der Unterthanen gantz ungebührliche Art zeithero nicht nur zuruck gehalten, sondern auch so wohl Erinnerung, als würkckliche Execution ... vergeblich seyn lassen ..., daher dann Unsere ... Landschafts-Casse mit ... Steuer-Resten sich beschweret, ja zur Bestreitung der ... nöthigen Ausgaben fast gäntzlich auser Stand gesetzet sehen müssen. ... Als haben Wir zuförderst jedermann vorgängig warnen, ... ermahnen, hiernechst aber alle Unterthanen hiesigen Fürstenthums Sachsen-Weimar ihrer ... Schuldigkeit in Abführung sowohl der currenten als versessenen Steuren ... haben Wir dieses in ein offenes Patent bringen lassen, nachdem wir es mit Unserer hohen Unterschrift vollzogen, abdrucken zu lassen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11. Dec. 1750.

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