Contents:
Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir nicht ohne Befremdung und Mißfallen zu vernehmen gehabt, was gestallten Abtrag der schuldigen Steuer-Gefälle, ab Seiten der Unterthanen gantz ungebührliche Art zeithero nicht nur zuruck gehalten, sondern auch so wohl Erinnerung, als würkckliche Execution ... vergeblich seyn lassen ..., daher dann Unsere ... Landschafts-Casse mit ... Steuer-Resten sich beschweret, ja zur Bestreitung der ... nöthigen Ausgaben fast gäntzlich auser Stand gesetzet sehen müssen. ... Als haben Wir zuförderst jedermann vorgängig warnen, ... ermahnen, hiernechst aber alle Unterthanen hiesigen Fürstenthums Sachsen-Weimar ihrer ... Schuldigkeit in Abführung sowohl der currenten als versessenen Steuren ... haben Wir dieses in ein offenes Patent bringen lassen, nachdem wir es mit Unserer hohen Unterschrift vollzogen, abdrucken zu lassen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11. Dec. 1750.
Log in
Register account
Please enter the email address that you used for registration. We will send you a new password.
Contact
Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.
Note to user
Dear user,
In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.
Please use one of the following browsers to display this page correctly.