Contents: Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... FÜgen Unsern getreuen Landes-Staenden von Grafen, Ritterschafft und Staedten ... desgleichen allen Unterthanen hiesigen Fuerstenthums Eisenach hiermit zu wissen: ... daß bey Unserer hiesigen Ober-Steuer-Einnahme an ordinar- und Tranck-Steuren meistens kleine Sorten eingelauffen ... zumahlen da in denen Fuerstenthuemern und Landen alle Steuren in harten Sorten gelieffert werden muessen ; Als gebieten ... Wir ... dieses die ordinar- und Tranck-Steuren ... halb in harten und halb in kleinen Muentz-Sorten einzunehmen ... Zu Uhrkund haben Wir diese unsere Verordnung zum Druck bringen ... lassen.

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