Contents: Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern ... Fügen Unsern im Eisenachischen Fürstenthum ... mit der Jagd-Gerechtigkeit beliehenen treuen Ständen und Unterthanen hiermit zu wissen. Obwohln in Unsern Jagd-Ordnungen auch verschiedenen emanirten Patenten, klar versehen, wie und wann ... Unsere ... Unterthanen, ihr ... Jagd-Recht nutzen sollen; So haben wir doch ... wahrnehmen müssen, daß sothane Verordnungen ... durch unzeitiges Hetzen ... überschritten werden ... So geschehen Eisenach den 18. Augusti 1716.

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