Contents: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten und Unterthanen zu wissen: Demnach Wir zuverläßig berichtet worden, wasgestalten in verschiedenen benachbarten Landen, besonders in denen S. Gothaischen und Heßischen auf der Fränckischen Gränze gelegenen Oertern Melis, Zella, Oberhof, in der Strut, Seligenthal, und Flöh, unter dem Horn-Vieh eine gefährliche Seuche sich äusere und davon bereits verschiedenes Vieh gefallen seye; ... Alß ... befehlen Wir hiermit, daß kein Horn-Vieh von besagten und andern inficirten Orten in Unsere Lande eingelassen ... werden sollen ... Uhrkundlich ist solcher in ein gedrucktes Patent gebracht und ... publiciret worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar den 30. Julii 1745.

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