Contents: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Beamten...und allen Unsern sämtlichen Unterthanen zu wissen ... , daß in Unsern Fürstl. Landen weder Landstreicher, Vagabunden, abgedanckte Soldaten und ander liederliches Gesindel gedultet, noch selbigen wie auch andern Bettel-Leuten, Handwercks-Purschen und Jungen ... herumlaufen ... unter dem Prætext des Bettelns allerhand Dieberey zu verüben ..., fortgewiesen ... bestrafet werden solle ... Diesem allen nun um so mehr vorzubeugen ... sollen iedes Orts Gerichts-Schöppen die liederliche Spitäle, Hirthen-Häuser und Wirths-Häuser ie zu weilen ... visitiren, und die Tag- und Nacht-Wachen, so zeithero fast gäntzlich in Confusion gerathen, wiederum ordentlich bestellen lassen. Damit sich nun niemand mit der Unwissenheit dieses Patents entschuldigen möge, so haben Wir solches ... in öffentlichen Abdruck bringen lassen, und ... eigenhändig unterschrieben, sondern wollen auch, daß solches von öffentlicher Cantzel abgelesen und sodann gewöhnlichen Orts affigiret werde. Signatum in Unserer Residenz Weimar, den 31. Mart. 1742.

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