Contents: Avertissement. Nachdem auf gnädigste Verordnung künfftig zwey Roß-Vieh- und Crahm-Märkte jährl. allhier zu Allästdt, als der erste den Montag nach Oculi Pferd- und Vieh, Dienstag und Mittwochen aber darauf Crahm-Marckt, der andere den Montag nach dem 14ten post Trinitatis Pferd-Vieh, Dienstags und Mittwochens Crahm-Marckt gehalten werden soll, womit der Anfang dieses Jahr den 12ten 13ten und 14ten Sept. gemacht wird. Als können nach sothaner Verordnung alle und jede, so wohl in- als ausländische Vieh- und Roß-Händler, Mezger, Juden u[nd] auch andere Handels-Leute auf die gesetzte Zeit diese Maerckte besuchen ... mit allen geneigten Willen an die Hand gegangen werden soll.

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