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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen; Nachdem Wir in Erfahrung bracht, daß in denen Schencken und Wirthshäusern Unserer Lande öffters Landstreicher und reisende Jäger sich zu acht und mehr Tagen aufhalten, ohne, daß selbige eine trifftige Ursache ihres Verweilens angeben können; Und Wir denn dergleichen langen Aufenthalt... nicht zu dulten gemeynet sind... Als begehren Wir hiermit ernstlich, daß kein reisender Jäger länger, als eine Nacht gedultet werden solle ... Oder, daß ein dergleichen Jäger mit einer Recommendation an Uns ... versehen seye, massen sodann ihme längsten zwey Nächte ... gestattet werden soll. ... Uhrkundlich ist solches von Uns eigenhändig unterschrieben und... bedrucket worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 10. April. 1738. Ernst August, H. z. S.
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