Contents: Kund und zu wissen sey hiermit jedermänniglich, daß der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... , der Römisch-Käyserlichen Majestät würcklicher commandirender General von der sämtlichen Käyserlichen Cavallerie und Obrister über ein Regiment Cuirassiers, Sich in hohen Gnaden entschlossen, allen und jeden Unterthanen, so von Zeit Ihro alleinigen Regierung aus Dero Fürstenthum und Landen gewichen, sich binnen dato und Michaelis, jetzt lauffenden Jahres, freywillig wieder sistiren und sich deshalb bey der Fürstlichen Landes-Regierung zu Weimar anmelden werden, nicht allein völligen Pardon, sondern auch nach Beschaffenheit der Umstände, eine Fürstliche Gnade angedeyen zu lassen. Dahingegen die Wiederspänstigen ... durch öffentlichen Trommelschlag citiret, und, nach Befinden als Deserteurs bestraffet werden sollen. Zu mehrer Uhrkund ist gegenwärtiges Manifest mit dem Fürstlichen Cantzley-Siegel bedrucket und unter gewöhnlicher Unterschrifft ausgefertiget worden. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 7. Julii 1733.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.