Contents: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Vasallen und sonst jedermänniglich zu wissen, was gestalt Uns zu grossen Mißfallen hinterbracht worden, daß verschiedene, welche sonsten der Nieder-Jagd befugt, sich ermächtiget, in denen Bächen, Teichen, Flüßen und längst des Ilm-Strohms wilde Enten, Gänße und ander grob Feder-Wilpret zu fahen und zu schießen. Nachdeme Wir aber solchem straffbahren Unternehmen länger nicht nachzusehen gemeynet, Als Begehren Wir hiermit ... , es wollen alle und jede, sowohl die mit der Nieder-Jagd begnadigt, als übrige Unterthanen, sich dergleichen grob Feder-Wildpret ... zu schießen, gaentzlich enthalten, ... Deßen zu Urkund haben Wir dieses Patent selbsten unterschrieben, durch den Druck publiciren und in allen Dorffschafften affigiren, ... laßen ... . So gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 11. Martii 1730.

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