Contents: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit denen von der Ritterschafft und allen Unter-Obrigkeiten auch jedermänniglich in Unsern Fürstenthum und Landen zu wissen, Demnach Wir aus hierzu bewegenden Ursachen und Krafft dieses wollen, daß alle Handwercks-Pursche, sowohl in Städten, als Flecken und Dörffern, aus Unsern Unterthanen, ehe sie auf die Wanderschafft gehen, ... einen Eyd ablegen sollen, daß sie an keinem fremden Orte Krieges-Dienste annehmen, oder wiedrigen Falls ihrer Haabe und Güther verlustig seyn wollten; ... Urkundlich ist dieses Patent, so auch alle Viertel-Jahre von denen Cantzeln abzulesen, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Fürstlichen Cantzley-Siegel bedruckt, ... auch öffentlich zu jedermans Nachachtung angeschlagen worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 12. Julii 1729.

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