Contents: Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, ist denenselben größtentheils auch vorhin schon bekannt, wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein dingliches Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner, sondern auch einen Vorzug vor andere nicht privilegirte Gläubiger zu erlangen, bisher vergönnt gewesen ... so geschehen und geben Weimar, den 10. December 1789

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