Contents: Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern getreuen Ständen, an Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Räthen der Städte, nicht minder sämtlichen Unsern Vasallen und Unterthanen derer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern respective gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen zeither mehrmalen über die Entscheidung der Frage, ob ausser der Ehe gebohrne, nachher aber per subsequens matrimonium ihrer Eltern legitimirte, oder sogenannte Mantel-Kinder, zur Nachfolge im Lehn zuzulassen? Zweifel erwachsen ...

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.