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Von Gottes Gnaden Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen,Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unseren OberVormundschaflichen Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, GerichtsHerren, ... Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, wasmassen zeithero wahrzunehmen gewesen, daß, nachdem die ehemalige LandesVerordnung, nach welcher denen Unterthanen männlichen Geschlechts ... das Heyrathen unter dem 24sten Jahre verbothen gewesen, im Jahr 1751 wieder aufgehoben worden, viele unnütze, arme, und denen Communen zur Last fallende BettelKinder erwachsen, und Wir dahero, um diesen Beschwerden in Zukunft vorzubeugen, sothane in vorigen Zeiten ergangene Verordnung wieder dahin zu erneuern vor unumgänglich nöthig erachtet, daß keinem Unterthan männlichen Geschlechts das Heyrathen unter dem 24sten Jahre ... verstattet und nachgelassen werden soll, es sey denn in folgenden Fällen: ...
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