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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich, Cleve und Bergen ... Vor Uns und den Durchlauchtigen Fürsten/ Unsern freundlich-geliebten Bruder/ Herrn Johann Ernsten/ Herzogn zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen ...[et]c. Fügen hiermit ... allen unsern gesamten Unterthanen zu wissen/ was gestalt Wir glaubwürdig berichtet worden/ ob solte sich abermahls eine große Anzahl herumvagirender Zügeuner/ wie auch starcker Bettler/ und anderer Herrenloser Leute nicht nur an den benachtbarten Gräntzen sehen lassen/ sonder auch ein und andern Orths in unsern Fürstenthum und Landen einschleichen/ und daselbst mit Rauben und Stehlen/ auch sonst in andere wege denen Unterthanen nicht geringen Schaden zufügen/ und durch ihr vermeyntes Wahrsagen und dergleichen abergläubige Händel großes Aergernüß verursachen. ... Und begehren vor Uns/ und Eingangs hochgedachtes Unsers freundlich-geliebten Bruders Lbd. hiermit resp. gnädigst/ auch ernstlich/ es wollen ... Unsere Unterthanen/ die gewisse und zuverlässige Veranstaltung machen, daß mehrbesagte Zügeuner/ starcke Bettler, und anderes herumziehende Herrenloses Gesinde ... zu rück getrieben ... verfolget/ und mit Gewalt aus Unsern Fürstenthum und Gräntzen fortgejaget ... und nachgesehen werde. Würde aber ein und andern Orths hierrunter einige Saumseligkeiten vorgehen/ wollen Wir diejenige/ so daran Schuld/ nach Befinden/ mit ernster Strafe ansehen. ... Uhrkundlich haben Wir diese Unsere wiederholte Verordnung eigenhändig unterschrieben und Unser fürstl. Canzley-Secret bedrucken lassen.
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