Metadata: Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit, als Ober-Vormund Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach Lbdn. ... zu wissen: Demnach uns ... berichtet worden, daß der Fuerstl. Weimarischen Policey-Ordnung und was Cap. IV. der Kindtaufen halber verordnet, in vielen Stücken contraueniret, die gesetzte Zahl der Gevattern ... würden ... Und Wir denn bey Unserer aufhabenden Ober-Vormundschaft wider die Policey-Ordnung, und die darauff erlassene Verordnungen, etwas zu verhengen, noch weniger dergleichen Contraventionen nachzusehen, nicht gemeinet: Als begehren wir ... die in der Kirchen- und Policey-Ordnung bestimmte Zahl der drey Gevattern ... nicht überschreiten, die Taufzeugen auch nicht selbst erbitten ... Zu Urkund haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, und mit Unsern Ober-Vormundschaftl. Jnsiegel zu bedrucken ... befohlen. So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 8ten August 1752.
Monograph
- Document type:
- Monograph
- Title:
- Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit, als Ober-Vormund Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach Lbdn. ... zu wissen: Demnach uns ... berichtet worden, daß der Fuerstl. Weimarischen Policey-Ordnung und was Cap. IV. der Kindtaufen halber verordnet, in vielen Stücken contraueniret, die gesetzte Zahl der Gevattern ... würden ... Und Wir denn bey Unserer aufhabenden Ober-Vormundschaft wider die Policey-Ordnung, und die darauff erlassene Verordnungen, etwas zu verhengen, noch weniger dergleichen Contraventionen nachzusehen, nicht gemeinet: Als begehren wir ... die in der Kirchen- und Policey-Ordnung bestimmte Zahl der drey Gevattern ... nicht überschreiten, die Taufzeugen auch nicht selbst erbitten ... Zu Urkund haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, und mit Unsern Ober-Vormundschaftl. Jnsiegel zu bedrucken ... befohlen. So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 8ten August 1752.
- Author:
- Franz Josias, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog
- Sonstige Personen:
- Ernst August, II., Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog
- Edition:
- [Electronic ed.]
- Year of publication:
- [1752]
- Publisher:
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Scope:
- 1 gefalteter Bogen : 2°
- Language:
- German
- Collection:
- VD18-Digitalisierung der HAAB Weimar
- Shelfmark:
- G 2 : 27 [g] [a]
- EPN (digital resource):
- 4196314457
- EPN (original source):
- 613596544
- URN:
- urn:nbn:de:gbv:32-1-10037713742
- Bildanzeige gem. UrhG ab:
- 2000
- Provenienz(en):
- Vorbesitz: NN | Notiz
- Access License:
- Public Domain
- Access License Link:
- https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de