Metadata: Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund des ... Fürsten, Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen Weimar, Jülich, Cleve und Berg ... Lbd. Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, was masen zeithero in Rechts-Händeln begriffen gewesene Partheyen und derselben Schriftstellere, in denen Sachen, darinnen selbige das Remedium Supplicationis an Uns ergriffen, solches auch angenommen, hernach aber per Rescriptum für ... unzuläßig declariret worden wider solche Rescripta zum offenbahren Verschleif ... sich anmasen wollen. Nachdem Wir aber dem hierunter vorscheinenden schädlichen Justiz-Verschleif keineswegs nachsehen, sondern solchen ein-vor allemal abzustellen ... gemeinet sind, ... ordnen und befehlen, daß in Zukunft dergleichen Leuterationes so fort riiciret werden ... Zu Urkund haben Wir dieses Patent ... eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Ober-Vormundschafts-Innsiegel bedrucken ... lassen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9ten Decembr. 1750.
Monograph
- Document type:
- Monograph
- Title:
- Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund des ... Fürsten, Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen Weimar, Jülich, Cleve und Berg ... Lbd. Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, was masen zeithero in Rechts-Händeln begriffen gewesene Partheyen und derselben Schriftstellere, in denen Sachen, darinnen selbige das Remedium Supplicationis an Uns ergriffen, solches auch angenommen, hernach aber per Rescriptum für ... unzuläßig declariret worden wider solche Rescripta zum offenbahren Verschleif ... sich anmasen wollen. Nachdem Wir aber dem hierunter vorscheinenden schädlichen Justiz-Verschleif keineswegs nachsehen, sondern solchen ein-vor allemal abzustellen ... gemeinet sind, ... ordnen und befehlen, daß in Zukunft dergleichen Leuterationes so fort riiciret werden ... Zu Urkund haben Wir dieses Patent ... eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Ober-Vormundschafts-Innsiegel bedrucken ... lassen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9ten Decembr. 1750.
- Author:
- Franz Josias, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog
- Sonstige Personen:
- Ernst August, II., Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog
- Edition:
- [Electronic ed.]
- Year of publication:
- [1750]
- Publisher:
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Scope:
- 1 gefalteter Bogen : 2°
- Language:
- German
- Collection:
- VD18-Digitalisierung der HAAB Weimar
- Shelfmark:
- G 2 : 27 [g] [a]
- EPN (digital resource):
- 4195162378
- EPN (original source):
- 613102177
- URN:
- urn:nbn:de:gbv:32-1-10037712709
- Bildanzeige gem. UrhG ab:
- 2000
- Provenienz(en):
- Vorbesitz: NN | Notiz
- Access License:
- Public Domain
- Access License Link:
- https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de