Metadata: Von Gottes Gnaden, Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, gebohrne Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Landgräfin in Thüringen, Marggräfin zu Meissen, gefürstete Gräfin zu Henneberg, Gräfin zu der Marck und Ravensberg, Frau zu Ravenstein [et]c. OberVormünderin und LandesRegentin. Fügen hiermit männiglich zu wissen, welchergestallten Wir Uns dadurch, daß die während der glücklich beendigten Kriegs-Unruhen auf Chursächs. Stempel geschlagen DrittelStücke, oder sogenannte Ephraimiten ... herunter gesetzet worden, neuerlich in denen zunächst angrentzenden Chursächsischen Landen gantz ausser Cours ... gesetzet worden, bewogen gesehen, zu Verhütung dessen, daß diese MüntzSorten nicht alle in die OberVormundschaftl. Lande eindringen und der Schade am Ende vor die damit angefüllte ... Cassen ... allzugroß werden möge, zu verfügen, daß diesen ChurSächsischen Dritteln annoch bis zum Fünf und Zwanzigsten künftigen Monats Maji der Cours in den Obervomundschaftlichen Landen gestattet ... werden soll ...
Monograph
- Document type:
- Monograph
- Title:
- Von Gottes Gnaden, Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, gebohrne Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Landgräfin in Thüringen, Marggräfin zu Meissen, gefürstete Gräfin zu Henneberg, Gräfin zu der Marck und Ravensberg, Frau zu Ravenstein [et]c. OberVormünderin und LandesRegentin. Fügen hiermit männiglich zu wissen, welchergestallten Wir Uns dadurch, daß die während der glücklich beendigten Kriegs-Unruhen auf Chursächs. Stempel geschlagen DrittelStücke, oder sogenannte Ephraimiten ... herunter gesetzet worden, neuerlich in denen zunächst angrentzenden Chursächsischen Landen gantz ausser Cours ... gesetzet worden, bewogen gesehen, zu Verhütung dessen, daß diese MüntzSorten nicht alle in die OberVormundschaftl. Lande eindringen und der Schade am Ende vor die damit angefüllte ... Cassen ... allzugroß werden möge, zu verfügen, daß diesen ChurSächsischen Dritteln annoch bis zum Fünf und Zwanzigsten künftigen Monats Maji der Cours in den Obervomundschaftlichen Landen gestattet ... werden soll ...
- Sonstige Personen:
- Anna Amalia, Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzogin
- Edition:
- [Electronic ed.]
- Year of publication:
- [1764]
- Place of publication:
- Weimar
- Publisher:
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Scope:
- 1 gefalteter Bogen
- Language:
- German
- Collection:
- VD18-Digitalisierung der HAAB Weimar
- Shelfmark:
- G 2 : 27 [c]
- EPN (digital resource):
- 4001615177
- EPN (original source):
- 215555074
- URN:
- urn:nbn:de:gbv:32-1-10035608644
- Bildanzeige gem. UrhG ab:
- 2000
- Access License:
- Public Domain
- Access License Link:
- https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de