Object: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen Unsern getreuen Ständen an Prälaten, Ritterschaft und Städten ... und sämtlichen Unterthanen Unserer Jenaischen Landes-Portion hiermit zu wissen, wasgestalten Uns zu vernehmen gekommen, durch emanirte Patente und Verordnungen, ... alle, Hurerey halber, verdächtige Weibes-Personen auf keinerley Weise zu dulten, sondern aus dem Lande zu schaffen, ernstlich geordnet ... Als wiederhohlen Wir nicht nur obgedachte ... Mandata und Verordnungen, sondern setzen, ordnen und gebiethen ..., daß ... alle, der Hurerey halber, verdächtige Weibes-Personen ... aus dem Lande fortgetrieben ... werden ... Zu mehrer Urkund haben Wir diese Unsere geschärfte Verordnung in gegenwärtiges Patent bringen, und unter Unserer eigenhändigen Unterschrift ... ausfertigen lassen ... und in Druck zu publiciren ... befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11ten May 1757.

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