Object: Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... und überhaupt allen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir, weil zeithero zu Unserm grösten Mißfallen nicht nur die für hiesige Lande ausgemünzte Ober-Vormundschaftl. Scheide-Müntzen, sondern auch andere noch etwa vorräthig gewesene gute Müntz-Sorten auser Landes geschleppet, und dargegen geringhaltige auswartige Scheide-Muentzen, darunter ... Saltzburger und Nürnberger neue Batzen ... unter welchen ... besonders ... viele falsche befinden ... in hiesige Lande gezogen worden, ... Gleichwie Wir nun durch gegenwartiges Mandat die Saltzburger und Nürnberger neu Batzen ... abgewürdert und herunter gesetzet haben; Also befehlen Wir ... es wollen sich alle und jede hiernach ... achten ... damit vor ernannte Müntz-Sorten von der Publication dieses Mandats an nicht höher ... angenommen ... werden sollen. Zu mehrerer Urkund ... haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29ten April 1752.

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