Object: Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator ... Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... zu wissen: Wasmasen zu Unserm grösten Mißfallen bishero wahrzunehmen gewesen, daß, wenn auf bittliches Nachsuchen um Erb-Zinnß-ordinar- und extraordinar-Steuer-Erlaß von Unserm Fürstl. Ober-Vormundschaftl. Cammer-Collegio und Landschafts-Cassen-Directorio ueber der Supplicanten wahre Umstaende Bericht erfordert worden, die eingegangene Berichte ... gar sehr diuers ausgefallen ... dadurch aber ... der Landes-Herrschaft und derselben Fürstlichen Einnahmen und Cassen ohnmächtiger Schade ... zugezogen worden. ... Als verordnen und befehlen Wir ... vermittelst dieses offenen Patents ... daß, wenn führohin in Zinnß- und Steuer-Erlaß-Sachen pflichtmäfige Berichte erfordert werden ... gewissenhafte ... und ohnpartheyische Anzeige und Nachricht geben ... Zu Urkund ... haben Wir dieses Patent ... eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm ... Jnnsiegel bedrucken lassen, in öffentlichen Druck zu bringen, und ...zu publiciren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 16. Sept. 1751.

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