Object: Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegebefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und darzu gehöriger Lande, Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, wasgestalten Uns aus denen hiesigen Militair-Gerichten ... Anzeigen mißfällig zugegangen, wie denen per Mandatum d. d. 20 April. 1731. allschon verpönten üppigen Reitzen und Verführungen der ledigen Dirnen, in Ansehung der Militz, ... wodurch mancher verarmet, ... und unglücklich gemachet worden ... Alß erneuern Wir nicht nur vorgemeldtes unterm 20ten April 1731. emanirtes Fürstl. Mandat, sondern ordnen und befehlen ... hiermit ... daß jede ledige Dirne, die sich von einem von der Soldatenqua schwängern lassen ... mit der ... gesetzten vierteljährlichen Gefängniß-Strafe belegt ... das Kind auch selber ernähren ... solle ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen, mit Unserm Fürstl. Ober-Vormundschafts-Siegel bedrucken lassen ... Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9ten Decembr. 1750.

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