Object: Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Ober-Vormund und Landes-Administrator: Fügen hierdurch denen sämtlichen Beamten, Räthen in Städten, und allen übrigen Gerichts- Jnhabern, wie auch denen Schultheissen ... und jeden Unterthanen, des, ... Fürstenthumes Eisenach zu wissen, ... daß, mit hindansetzung schuldigster Befolgung, des ... ergangenen Patents vom 9. April 1745. das darinnen ... untersagte lange Aufsitzen in denen Wirths- und Schenck-Hausern überhand nehmen wollen ... So wollen Wir vorgedachtes Patent ... nochmals wiederholet ... Uhrkundlich dessen haben Wir solche eigenhändig unterschrieben auch mit ... Jnsigel zu corroboriren befohlen. So geschehen Eisenach, den 2ten Septembr. 1749.

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