Object: VOn Gottes Gnaden, Wir Anthon Günther, Fürst zu Schwartzburg, der Vier Graffen des Reichs, Graff zu Honstein ... DA Wir Uns wohl gäntzlich versehen, es würde über hiebevorige des ungebührlichen Schießens und Platzens halberergangene ernstliche Verbothe gehalten, und dergleichen unziemliches Beginnen eingestellet worden seyn; So vernehmen Wir doch zusondern ungnädigen Mißfallen, wie bißanhero deme zu wider verschiedentlich, und zwar auch unter dem Vorwand, als ob ein oder anderer sich im Schießen üben wolte, gehandelt worden ... Als begehren und befehlen Wir hiermit männiglich, des Schießens und Platzens in und umb der Stadt ... gäntzlich zu enthalthen ...

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