Object: Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern ... Fügen Unsern getreuen Ständen ... zu wissen: Ob wohln in der hiesigen Fürstl. Tranck-Steur-Ordnung §. 5. außdrücklich verordnet und verstehen, daß das Keßel-Brauen in Unsern Eisenachischen Fürtenthum ... gäntzlich eingestellet bleiben und abgeschaffet seyn, hingegen in denen Orthen, woselbst keine gemeine Brauhäuser vorhanden ... darinnen gebrauet werden solle: So ist doch das Gegentheil ... wahr zu nehmen ... Datum Eisenach den 19. Septembr. 1710.

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