Object: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten, wie auch denen sämtlichen Geistlichen und Kirchen-Dienern Unsers Fürstenthums ... hiermit zu wissen, was maßen Uns ... eröffnet worden, daß der Anno 1727. emanirt, und in einem besonderen Mandato vom 6. Octobr. 1729. erneuerten Policey-Ordnung in vielen Stücken nicht nachgelebet, insbesondere aber, daß dasjenige so dem Wäysenhause zum Besten darinnen disponiret,... würde ... Als befehlen Wir hiermit gnädigst, daß alle Unsere Unter-Obrigkeiten darauf: Ob besagter Policey-Ordnung nachgelebet werde, genau acht haben ... solches Patent von denen Cantzeln abgelesen, und ... publiciret werden soll. Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm Fürstlichen Insiegel bedrucken lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Fürstlichen Residenz Weimar den 18. Novembr. 1738. Ernst August, H. z. S.

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