Object: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, was gestalten Wir um guter Ordnung willen und aus hierzu bewegenden Ursachen resolviret haben, nicht nur die Supplicate, so an Uns immediate eingegeben werden wollen, an keinem andern Tage, als des Sonnabends anzunehmen; sondern auch, daß kein Supplicat, welches von keiner Wichtigkeit ist, von denen Advokaten verfertiget und uns ... auf denen Land- und Jagd-Häusern überreichet werden solle ... überhaupt aber niemand Uns ausser Sonnabends, zumahlen auf Unsern Land- und Jagd-Häusern, mit Memorialien oder Suppliquen ueberlauffen ... solle .... so haben Wir diesen Unsern Willen durch ein gedrucktes Patent ... bekannt machen lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 23. Octobr. 1737.

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