Object: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, was maßen Wir in Conformité derer benachbarten Chur- und Fürstlichen Häuser, die Einnahmen und Ausgaben bey Unserer Fürstlichen Renth-Cammer, Landschaffts-Cassa, und allen andern Einnehmern, an statt der bißher gewöhnlichen Meißnischen Gülden auf Reichs-Thaler setzen, und in Rechnung führen zu lassen gnädigst entschlossen sind ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben mit Unsern Fürstlichen Cammer-Jnsiegel bedrucken und öffentlich anschlagen lassen. Geben Weimar den 1sten Octobr. 1737.

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