Object: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir mißfällig wahrnehmen müssen, wie von denen Unter-Obrigkeiten, an Beamten und Stadt-Räthen, ueber Unsere auch öffentlich angeschlagene oder sonst publicierte Befehle und Verordnungen öffters sehr schlecht gehalten, und absonderlich dem Anno 1729. wegen der Bettler und Handwercks-Pursche ergangenen Mandat vielfältig und ohne Scheu contraveniret worden. Wie wir aber Unsern Befehlen und Mandatis den schuldigen Gehorsam geleistet wissen wollen ... Urkundlich ist dieses Mandat von Uns eigenhändig unterschrieben ... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 9. Januarii 1737.

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