Object: Nachdem Ihro Hoch-Fürstliche Durchlaucht, Unser Gnädigst Regierender Landes-Fürst und Herr, an Dero niedergesetztes Commercien-Collegium unterm 14ten Octobris, dieses lauffenden Jahres, gnädigst rcscribiret: Wie Sie höchst mißfällig erfahren müsten, welchergestalten sich Dero Unterthanen nicht entblödeten, von der neu-angelegten Tabac-Fabrique sehr spöttisch, disreputirlich und verächtlich zu reden...Ihro Hoch-Fürstliche Durchl. aber... auch ernstlich wolten, daß alle diejenige, ohne Ansehung der Person, welche... von der ... errichteten Tabac-Fabrique spöttisch...sprechen, oder deren Aufnahme zu hindern, mit Vier und Zwantzig Thaler... Straffe beleget werden solten; dem ...Commercien-Collegio auch ... anbefohlen sowohl hierauf, als auf die Aufnahme offtberührter Tabac-Fabrique ein wachsames Auge zu haben...Als hat man zu... Befolgung des... Rescripts, dem Publico solches durch öffentlichen Druck wissend machen, und jederman... sich vor Straffe und Verdruß zu hüten, hiermit erinnern wollen. Weimar, den 18ten Octobris, 1735. Fürstl. Sachsen-Weimarische Commercien-Collegium daselbst. G. W. v. Reinbaben

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