Object: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, wie durch Gottes Verhengniß juüngsthin in dem, der Balley Thüringen zugehörigen, und der Königl. Pohln. und Chur-Sächs. Hoheit untergebenen, auch Unserer Fürstlichen Residenz nahe gelegenen Dorffe, Wolßborn, eine unvermuthete Feuers-Brunst entstanden, welche besonders, weil viele Inwohner auf hiesigen Wochen-Marckt gewesen, uhrplötzlich und dergestalt überhand genommen, daß innerhalb wenig Stunden, beynahe das gantze Dorff in die Asche geleget, und die meisten Inwohner... in großes Armuth gesetzet worden. ... daß Wir diesen Abgebrandten...mit... einer Land-Collecte ... zustatten kommen wolten...es wolle ein Jeder... mit einer freygebigen milden Beysteuer... willigst an die Hand gehen... Urkundlich haben Wir dieses Patent mit Unserm Ober-Consistorial-Secret bedrucken lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 17. Maji 1735.

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