Object: Demnach der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... mit höchsten Mißfallen vernehmen müssen, daß zum Theil Dero Landes-Kinder und Unterthanen, welche bey denen löblichen Käyserlichen Cuirassier- und Infanterie-Regimentern enrolliret gewesen, bey jetzt weit-aussehenden gefährlichen Kriegs-Läufften, ... Pflicht-vergessener, ... meyneydiger und höchst-straffbarer Weise ihre Fahnen verlassen haben, und nunmehro aus Trieb ihres boesen Gewissens, und aus Furcht der billigen Straffe, in der Jrre herum lauffen, und Scheu tragen, wieder ins Land zu kommen, obwohlen ihnen die ... Lebens-Straffe durch den zu verschiedenen mahlen publicirten General-Pardon ... erlassen worden, und dann höchst-besagte Jhro Hoch-Fürstl. Durchl. ... dadurch bewogen worden, denen sämtlichen Deserteurs ... nochmahls Dero Gnade durch diesen General-Pardon anzubieten; Als wird sämtlichen Deserteurs ... hiermit die Versicherung gegeben, daß diejenige, so binnen 2. Monate von dato an, gerechnet, feywillig ins Land kommen und sich behörig anmelden wollen, nicht nur von der Lebens- sondern auch von aller andern Straffe gäntzlich loßgesprochen seyn und befreyet bleiben, ... Datum Weimar den 29. Octobr. 1734.

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