Object: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, welcher gestalt Ihro Käyserliche Majestät, wegen Aufkauff- und Ausführung derer Pferde aus dem Reiche, folgendes Patent an sämtliche Creyße emaniren lassen: Wir, Carl der Sechste, von Gottes Gnaden, ... Römischer Käyser, ... . Und Wir dann, als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Sächsischen als Fränckischen Creyßes, sothanes Patent in Unserm Fürstenthum und Landen gewöhnlich zu publiciren vor nöthig befunden; Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten hiermit ... , sie wollen sothanes Käyserliche Patent gewöhnlich anschlagen und, daß solchem von jedermänniglich nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, und ... publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 16. Octob. 1733.

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