Object: Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen und jeden Unter-Obrigkeiten, wie auch denen Accis-Einnehmern und sämbtlichen Unterthanen unsers Fürstenthums zu wißen, was gestalt Wir zum Behuf sowohl der Accis-Einnahme, als dererjenigen, welche den Accis entrichten müssen, solchen bey dem Toback und Tobackspfeiffen in eine bessere Proportion zu bringen gemeynet, und, da bißhero von jedem Pfund Toback, 3. pf. von einem jeden Brief ... abgegeben werden müßen ... Zu Urkund ist solches in gegenwärtiges Patent gebracht gebracht, von Uns eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Cantzley-Siegel bedruckt, und, nach beschehener Publication, öffentlich affigiret worden. Gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 5. Maji, 1730.

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