Object: Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren und Räthen in Städten, auch insgemein allen Unsern Unterthanen, ... hiermit zu wissen, welchergestalt Wir höchst-nothwendig zu seyn befunden, über die schon zu unterschiedenen mahlen, wegen Ausrottung des Raupen-Geschmeißes und Sperlinge ergangenen Befehle, fernerweite Verfügung zu thun, und die genaue Vollstreckung, solches Unsers gnädisten Willens, nochmahls, bey Vermeidung Unserer Ungenade und scharffer Ahnd- und Bestraffung, anzubefehlen. ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gefertiget und nach dessen Publication an behörige Orte affigiret worden. Datum Jagd-Schloß München den 7. Maji 1729.

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