Object: Obwohl Hochfürstl. gnädigste OberVormundschafts Herrschaft, dem bisher verspührten Mangel der Scheide-Münzen abzuhelffen, und zum Behuf des Publici eine Quantitaet Dreyer ausprägen und anhero bringen zu lassen, in Gnaden geruhet ; so will doch die hierunter zu Besten hiesiger Landes-Unterthanen geheegte löbliche Absicht dadurch vereitelt werden, daß denen so oft wider das wucherliche Aufwechseln und Ausschaffen der guten Scheide-Münzen aus hiesigen Landen ergangenen Verordnungen entgegen, auch diese Dreyer schon einzuwechseln und auser Landes zu schaffen verschiedene Personen sich angemasset ...

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