Object: Von Gottes Gnaden, Wir Anna Amalia, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, gebohrne Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Landgräfin in Thüringen, Marggräfin zu Meissen, gefürstete Gräfin zu der Marck und Ravensberg, Frau zu Ravenstein [et]c. Fügen hiermit in OberVormundschaft Unsers freundlich geliebten unmündigen ErbPrintzens, Herrn Carl Augusts, Herzogs zu SachsenWeimar und Eisenach, Lbdn. und als LandesRegentin, allen Unsern OberVormundschaftlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar, wie auch der Jenaischen und Hennebergischen LandesPortion hiermit zu wissen, wasmasen Wir Uns, nachdem derer so oft wiederhohlten geschärfften CircularVerordnungen und des unterm 9ten Iunii 1755 durch öffentlichen Druck publicirten Patents ungeachtet, denen Wald-Verbrechen und HoltzDiebereyen nicht genugsam vorgebeuget werden können, ... zur nothwendigen Conservation der Höltzer und allgemeinen Sicherheit mit mehrern Nachdruck zu steuern gemüssiget gesehen. Gleichwie Wir nun ... vorhero erlassene Verordnungen ... wiederhohlen und andurch erneuern, hiernächst aber zum künftigen Normativ, wie bey denen in hiesigen Landen zu haltenden WaldBußTägen die HoltzDeuben und WaldVerbrechen bestraffet werden sollen, nachstehende StrafTabelle beyfügen lassen: ...

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