Object: Carl August, von Gottes Gnaden ... Durch eine Bekanntmachung vom 9. Oktober 1815 haben wir bereits verordnent, daß die Stellvertretungsgelder der aus den Feldzügen nach Tyrol, Spanien und Rußland nicht zurückgekommenen Füseliers nebst dem übrigen Vermögen derselben an ihre Intestat-Erben ausgeantwortet werden sollten ... Wir haben uns daher bewogen gefunden, mit Zustimmung und Beyrath Unseres getreuen Landtages zu verordnen ...

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