Object: Wir Günther/ Anthonius Henrich/ Hanß Günther und Christian Günther ... Graffen zu Schwartzburg und Hohnstein ... Obwohl unsere ... Vorfahren ... in Anno 1583. eine nohtwendige und nützliche Ordnung publiciren lassen/ wie es mit dem Jagen und allem Weidewerg gehalten werden solle/ So befinden wir doch/ daß bißhero vielfeltig darwider gehandelt worden/ Als haben zu Asservation unsers wolbefugten Rechtens ... Wir es durch rechtmessige Mittel und Wege dahin gewircket und gebracht, daß ... Jäger und Hetzer ... sich in künfftig derselben gäntzlich zu enthalten schüldig worden. ... So ist hiermit an alle unsere Amptleute/ Forst und Jägermeister ... hiermit unser ernster Befehlich/ daß sie bey ihren Pflichten ... uff die Verbrechere dieser Ordnung gute Auffsicht haben/ und daß sie zur verdienten Straffe gezogen werden mögen, fleiß anwenden sollen

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