Benutzungsordnungen
Unter der Regentschaft von Herzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar (von 1683 bis 1728) wurde die herzogliche Büchersammlung erstmals systematisch ausgebaut. Nach 1691 erließ der Herzog die erste Benutzungsordnung. Diese blieb, abgesehen von zwischenzeitlichen Ausleihbeschränkungen, bis 1798 in Kraft. Die zweite Benutzungsordnung wurde von Johann Wolfgang von Goethe und Christian Gottlob Voigt erlassen. Beide hatte Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach 1797 zur neuen Oberaufsicht über die Bibliothek berufen. Seit dem 19. Jahrhundert wurde die Benutzungsordnung mehrfach weiter überarbeitet und erweitert. Im Bestand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek ist bis heute ein Teil der historischen Benutzungsordnungen überliefert.