Ausleihjournale der Bibliothek
Im Jahr 1792 wurde in der Herzoglichen Bibliothek Weimars erstmals ein systematisches Verzeichnis der Ausleihen angelegt. Allerdings setzten erst ab 1798 Johann Wolfgang von Goethe und Christian Gottlob Voigt die konsequente Dokumentation aller Ausleihen um, selbst die der herzoglichen Familie. Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach hatte sie 1797 zur Oberaufsicht über die Herzogliche Bibliothek ernannt. In der 1798 von Goethe und Voigt erlassenen Benutzungsordnung wurden die Zeiten für die Ausleihe und Abgabe der Bücher genau geregelt, über deren Einhaltung die Ausleihjournale Auskunft geben. In dieser Form wurden die Ausleihen bis März 1926 dokumentiert.