thumbs:
Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen .... Fügen hierdurch kund und zu wissen: Nachdem Wir bishero mit äusserstem Mißfallen wahrnehmen müssen, daß, ohnerachtet Wir durch die gleich bey Unserm zu Ende des verwichenen Jahres erfolgten Regierungs-Antritt in Unsere Lande erlassene Patentes die Vorsehung dahin getroffen, daß sowohl an Uns selbst, als an Unsern Statthalter und geheimes Consilium, keine Memoralia oder andere Vorstellungen ... mit Uebergehung derjenigen Instantien ... aufgesezt worden ... Alß wiederholen Wir nicht nur, kraft dieses ... erlassenes Patent anhero, daß nehmlich 1) an Uns ... kein Vorstellungs- oder Beschwerungs-Schreiben eingereichet werden solle, ... so mit Uebergehung der untern Instanzien ... zuerst an Uns gebracht wurde ... Also haben Wir diese Unsere ... Willens Meinung in ein Mandat bringen lassen ... zu drucken, und ... zu publiciren befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9 Julii 1756.
Log in
Register account
Please enter the email address that you used for registration. We will send you a new password.
Contact
Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.
Note to user
Dear user,
In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.
Please use one of the following browsers to display this page correctly.