thumbs: Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Urkunden und bekennen hiermit: Nachdem die getreue Säende des hiesigen Fürstenthums an Prälaten, Ritterschaft und Städten ... das neuerlich ergangene Verboth, daß keine Manns-Person vor dem 24ten Jahre ihres Alters zum Heyrathen zugelassen werden soll, aus angeführten Ursachen inwiederum aufzuheben ... gebeten. ... Als wollen Wir ... dieses Patent wiederum aufgehoben haben. Zu Urkund ist dieses Patent , nachdem Wir es eigenhändig unterschrieben ... und zu publiciren und öffentlich anzuschlagen befohlen worden. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 17. Junii 1751.

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