Metadata: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in gehörige Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen müssen, daß Unserer gnädigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glückselige Einrichtung aller Stände abzielet; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr öffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten können; Als ist dabey unser ... Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fürstl. Insiegel bekräfftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742.
Monograph
- Document type:
- Monograph
- Title:
- Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in gehörige Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen müssen, daß Unserer gnädigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glückselige Einrichtung aller Stände abzielet; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr öffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten können; Als ist dabey unser ... Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fürstl. Insiegel bekräfftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742.
- Sonstige Personen:
- Ernst August, Sachsen-Weimar, Herzog
- Edition:
- [Electronic ed.]
- Year of publication:
- [17. Mart.1742]
- Publisher:
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Scope:
- 1 gefalteter Bogen : 33 x 39 cm
- Language:
- German
- Collection:
- VD18-Digitalisierung der HAAB Weimar
- Shelfmark:
- G 2 : 27 [f]
- EPN (digital resource):
- 4044788804
- EPN (original source):
- 546280536
- URN:
- urn:nbn:de:gbv:32-1-10036139499
- Bildanzeige gem. UrhG ab:
- 2000
- Provenienz(en):
- Vorbesitz: NN | Notiz
- Access License:
- Public Domain
- Access License Link:
- https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de