Metadata: Demnach Der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen-Weimar, Eisenach und Jena, Jülich Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... gnädigst befohlen, folgendes ... Rescript, drey Sonntage nach einander von den Canzeln ablesen zu lassen: Von Gottes Gnaden Ernst August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ..., Beste, resp. Manhaffter, Räthe, liebe Getreue! Wir müssen mit größtem Mißfallen und Verwunderung erfahren, daß bis dato noch das ... Laster und Crimen Simoniæ, da man geistliche ... Dienste ... um Geld verkauffet, Idioten und nichtswürdige Leute dem Publico zur Last und größten Schaden ... befördert, in Eisenach im Schwange gehet. Wann Wir aber dieses mit Nachdruck zu hemmen gemeynet sind und dahero ernstlich verbieten, daß ... niemand... sich unterfangen soll ein Subjectum zu recommendiren... und Geld dafür zu nehmen ... Andem geschicht Unsere Meynung, und Wir bleiben euch mit Gnaden beygethan. Geben Illmenau den 17. Augusti 1741. Ernst August, H. z. S. Als wird solches hierdurch unterthaenigst bewerckstelliget und hat sich maenniglich hiernach ... zu achten. Signatum Eisenach den 19. Augusti 1741. Fürstl. Sächß. anhero verordnet. Commission
Monograph
- Document type:
- Monograph
- Title:
- Demnach Der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen-Weimar, Eisenach und Jena, Jülich Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... gnädigst befohlen, folgendes ... Rescript, drey Sonntage nach einander von den Canzeln ablesen zu lassen: Von Gottes Gnaden Ernst August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ..., Beste, resp. Manhaffter, Räthe, liebe Getreue! Wir müssen mit größtem Mißfallen und Verwunderung erfahren, daß bis dato noch das ... Laster und Crimen Simoniæ, da man geistliche ... Dienste ... um Geld verkauffet, Idioten und nichtswürdige Leute dem Publico zur Last und größten Schaden ... befördert, in Eisenach im Schwange gehet. Wann Wir aber dieses mit Nachdruck zu hemmen gemeynet sind und dahero ernstlich verbieten, daß ... niemand... sich unterfangen soll ein Subjectum zu recommendiren... und Geld dafür zu nehmen ... Andem geschicht Unsere Meynung, und Wir bleiben euch mit Gnaden beygethan. Geben Illmenau den 17. Augusti 1741. Ernst August, H. z. S. Als wird solches hierdurch unterthaenigst bewerckstelliget und hat sich maenniglich hiernach ... zu achten. Signatum Eisenach den 19. Augusti 1741. Fürstl. Sächß. anhero verordnet. Commission
- Sonstige Personen:
- Ernst August, Sachsen-Weimar, Herzog
- Edition:
- [Electronic ed.]
- Year of publication:
- [19. Augusti 1741]
- Publisher:
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Scope:
- 1 Bogen (2 ungezählte Seiten) : 31 x 18 cm
- Language:
- German
- Collection:
- VD18-Digitalisierung der HAAB Weimar
- Shelfmark:
- G 2 : 27 [f]
- EPN (digital resource):
- 4043585934
- EPN (original source):
- 544071131
- URN:
- urn:nbn:de:gbv:32-1-10036126725
- Bildanzeige gem. UrhG ab:
- 2000
- Provenienz(en):
- Vorbesitz: NN | Notiz
- Access License:
- Public Domain
- Access License Link:
- https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Chapter
- Document type:
- Monograph
- Structure type:
- Chapter
- Title:
- Text
- Bildanzeige gem. UrhG ab:
- 2000