Object: Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, was maßen Wir höchst mißfällig wahrnehmen müssen, daß Unserer... wegen Abstellung des elend befundenen Bier-Getränckes, und Verbesserung desselben, ergangenen Verordnungen und Befehlichen ungeachtet ... schlechtes... Bier zu brauen und ... gar mit Wasser zu vermischen und untrinckbar zu machen. ... Als setzen, ordnen.. Wir hiermit... gegenwärtigen Edicts... bey Verlust ihrer Brau-Gerechtigkeit, sich guten... Bieres befleißigen...Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Edict... zum öffentlichen Druck befördern lassen, drey Exemplaria davon gweöhnlicher maßen eigenhändig unterschrieben ... Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 23. Martii 1736.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.