Object: Demnach der hiesigen Fürstl. OberVormundschaftlichen LandschaftsCasse die Unterhaltung der mit denen liederlichen WeibsPersonen ins Zuchthauß kommenden Kinder, zur allzugrosen Last und Beschwerde fället, und daher solchem abhelfliche Masse zu geben, wie auch um zu verhindern, daß die Anzahl solcherley unzüchtgen Dirnen sich künftighin nicht noch mehr vermehren, verordnet und anbefohlen worden ...

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